Mobbing nach Bestehen auf Kündigungsfrist
| 13.12.2008 09:48
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
10:19
Sehr geehrte/r Rechtsberater/in,
ich habe mich auf die Stellenanzeige "2 nette Verkäufer gesucht" hin auf einen 400-EURO-Job beworben und diesen auch bekommen. Mein Arbeitsverhältnis begann am 01.11.2008 und mein Arbeitsvertrag leutet (ohne das ich mir dabei jemals etwas gedacht hatte) auf "Ladenhilfskraft".
Nachdem ich den gesamten Monat November in dem Ladengeschäft, das von einem Ehepaar geführt wird, gearbeitet habe, rief mich mein Chef in der ersten Dezember-Woche an und teilte mir mit, dass es ihm persönlich leid täte, ich aber nicht mehr kommen bräuchte. Ich sei gekündigt. Ich gehe hierbei stark von finanziellen Gründen aus, da das Geschäft trotz Weihnachtszeit kaum Kundschaft verzeichnete.
Ich schrieb dem Chef daraufhin einen Brief, in dem ich ihn aufforderte, sich nach
§ 622 BGB an die ordentliche Kündigungsfrist zu halten, mit der er mich frühstens zum 15.01.2009 kündigen könnte. Eine Probezeit war nicht vereinbart worden im schriftlichen Arbeitsvertrag, jedoch enthält dieser auch keine Klausel, dass Nebenreden der Schriftform bedürfen. Im Zweifel wird das Ehepaar eine solche Vereinbarung sicherlich gegenseitig bezeugen, obwohl es mündlich nie eine Probezeitvereinbarung gegeben hat!!
Nun erhielt ich in dieser Woche ein Schreiben von seinem Anwalt, dass wir einen mündliche Probezeit vereinbart hätten und ich am heutigen Samstag um 9.00 Uhr zur Arbeit erscheinen soll. Man kündigte mich gleichzeitig zum 31.12.2008, also einfach ausgehend von einer Probezeit, die aber auch mündlich nie vereinbart wurde.
Gerade kam ich in das Ladengeschäft, mein Chef sagte mir dann, nachdem ich mich hinter die Ladentheke stellte:
"Herr X! Um es mal klarzustellen. Ich bin der Chef und ich kann 400-Euro-Kräften sagen wann sie kommen und wann sie gehen, das ist überall so üblich. Wenn jemand wie Sie einen auf Anwalt macht und auf eine Kündigungsfrist besteht, was ja rechtlich durchaus richtig sein mag, dann wird es andere Mittel geben. Ich möchte nicht, dass Sie sich am heutigen Tag und auch sonst in der Ladenverkaufsfläche aufhalten. Ihre Aufgabe als Ladenhilfskraft ist es heute, sämtliche Ladenfenster von draußen zu putzen, bis diese glänzen."
Ich muss dazu sagen, dass es heute Nacht stark gefroren hat und ich sonst IMMER im Verkauf tätig war, für den ich mich ja auch beworben habe, was ich mit einem Zeuge belegen kann.
Alle mündlichen Vereinbarungen kann ich natürlich nicht beweisen. Das Ehepaar wird natürlich alles immer gegenseitig bezeugen können, ich stehe allein gegen zwei Zeugen dar.
Ich bin soeben nach Hause gegangen und habe dem Chef mitgeteilt, dass ich vor das Arbeitsgericht gehen werde. Der Anwalt drohte mir schon an, dass ich sowieso keine Aussicht auf Erfolg habe. Fensterputzen sei durchaus die Aufgabe einer Ladenhilfskraft, so dass ich trotz dieser offensichtlichen Provokation die Arbeit verweigert hätte.
Habe ich irgend eine Chance?
Was muss denn jetzt gemacht werden? Kann ich an Stelle einer Kündigungsschutzklage auch Schadensersatz einklagen? Wenn ich Kündigungsschutzklage erhebe, wird man behaupten, dass ich die Arbeit verweigert habe (heutiges Fensterputzen!). Ich könnte natürlich auf die Kündigungsfrist bis zum 15.01.09 bestehen, aber man wird jetzt halt sagen, dass ich nicht arbeiten wollte.
Welcher Antrag ist der richtige am Arbeitsgericht?