Vertrag bei € 450,-- Minijob
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, bitte, ich möchte Rechtsklarheit, ob bei einem 450 Euro-Minijob (Festgehalt € 450,--), der angemeldet werden soll, ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden kann, oder ob hier die Schriftform obligatorisch ist. Es geht dabei um das Einstellen von Waren (technische Kleinteile) in geringem Umfang auf einer Internetplattform mit anschließendem Versenden derselben durch den Arbeitnehmer. Mit freundlichen Grüßen