Gewerbemietvertrag - Verlängerungsoption
vom 2.10.2023
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Georg Schohl / St Ingbert
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen befristeten Gewerbemietvertrag. ... Zum einen: unter "Mietdauer" steht: "nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils ein Jahr, insofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende vor Auslauf des Vertrages von dem Mieter gekündigt wird." Zum anderen: unter "Kündigung" steht: "Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages im Sinne von § 545 BGB ist ausgeschlossen, d.h. durch bloße Gebrauchsfortsetzung nach Vertragsende tritt keine Fortsetzung des Mietverhältnisses ein" Wenn ich nächstes Jahr das Mietobjekt weiter nutzen möchte, sollte ich in diesem Zusammenhang das Mietobjekt stillschweigend weiter nutzen oder muss ich mit dem Vermieter einen neuen Vertrag machen bzw. den Vertrag entsprechend erneuern?