Sozialabgabenpflicht für Kommanditisten einer GmbH & Co KG
beantwortet von
Rechtsanwalt René Piper / Berlin Steglitz
Die Firma hat sich seit über 8 Jahren größtenteils durch die Arbeit von Kommanditisten (insgesamt 6 Minderheitsgesellschafter) finanziert, die auch ihre eigenen Kunden (aus ihrer eigenen, von Firma XY unabhängigen, selbstständigen Arbeit), sukzessive in die Firma eingebracht haben. ... Die Firma XY zahlt an mich zwischen 50-60% des durch mich erwirtschafteten Honorars (direkt fakturiert von Firma XY an den Kunden) als "vorgezogene Gewinnausschüttung"- den Rest behält Firma XY ein. Ich bekomme von der Firma XY keine Aufträge, sondern akquiriere diese selbst und die Firma unterschreibt den Vertrag mit dem Kunden.