Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zu der Rechnung meiner Anwältin+Steuerberaterin welche für ein Klageverfahren beim Finanzgericht, es handelt sich um einen Künstler Preis den ich im Ausland gewonnen habe und für den das Finanzamt nachträglich Einkommenssteuer erhoben hat, bei dem sie nur den Einspruch gemacht hat (dafür war eine Pauschale Honorarvereinbarung getroffen worden), nun eine Gebührenrechnung in Höhe von etwa 10% des Streitwertes in Rechnung stellt. ... Ist sie trotzdem berechtigt bei einem Gegenstandswert von 17.337,87€ zu berechnen: Geschäftsgebühr (787,80€) §§13,14,Nr2300 VV RVG 1,3 Verfahrensgebühr (969,60€), Verfahren vor dem Finanzgericht § 13, Nr.3200 VV RVG 1,6 Anrechnung gem. vorbem.(-393,90€) 3 IV VV RVG aus Wert 17.337,87€ 0,65 pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20€ bleibt bestehen Pauschale für Post und Telekommunikation (40€) Nr.7002 VV RVG 19% UST (266,67€) Nr. 7008 VV RVG Gezahlter Vorschuss (-500€) zu zahlender Betrag 1.170,17€ ?