Lebenslanges Nutzungsrecht für meine Partnerin
vom 16.11.2020
für 78 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Meine Erben sprich Kinder sollen erst nach Ihrem ableben das Erbe antreten können ohne das Sie vorher irgendwelche Ansprüche stellen können.