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Erbrecht Einsicht in Unterlagen

31. Juli 2023 07:18 |
Preis: 60,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Guten Tag, … folgendes. Im März dieses Jahres verstarb mein Vater mit 83 Jahren. Es gibt kein Testament. Ich bin das Kind aus erster Ehe.

Als Rechtsnachfolger wollte ich Einblicke in die Konten meines Vaters. Diese wurden mir von den Stiefkindern gewährt, allerdings existieren nur Kontoauszüge ab 2019.

Mein Vater hat stets bescheiden gelebt, kein Urlaub, kein Luxus. Wohnung, essen, schlafen. Gute Rente.

Der Saldo ab 2019 begann mit einem Übertrag von knapp 6000€ und endete mit 32000 € bei seinem Ableben. Bei Sichtung der Auszüge stellte ich fest, dass vom Konto meines Vaters jede Woche für ca. 180€ Lebensmittel eingekauft wurden, auch regelmäßige Barabhebungen von 500€ fallen auf.

Vor ca. 10 Jahren wurde mein Vater von seiner langjährigen Lebensgefährtin geheiratet. Ich denke weniger, das dies mit 70 eine Liebesheirat war. Ich sehe da deutlich andere Gründe.

Nun habe ich erfahren, dass sich ein Stiefkind in den letzten Jahren ein Eigenheim, sowie eine Eigentumswohnung gekauft haben. Alles gehört jedoch nicht Ihnen, sondern wiederum, deren Sohn.

Ich habe hier die Vermutung, dass mein Vater systematisch über Jahre hinweg ausgebeutet wurde. Er, der leider von seiner Persönlichkeit nicht in der Lage war, seine Geldsachen in die eigene Hand zu nehmen, im guten Glauben und Vertrauen dies seine Ehefrau bzw.. deren Sohn hat erledigen lassen.

Ebenfalls hat mein Vater seine Mutter beerbt, auch über dieses Erbe erhalte ich leider keinerlei Auskunft. Die Ehefrau ist Dement und ihr Sohn hebt auf Anfrage seine Schultern.

Ich frage mich nun, wenn mein Vater in vier Jahren 32000€ sparen konnte, was er da in den letzten Jahren gespart hat und natürlich wo das Geld verblieben ist. Mich interessiert natürlich auch, woher der Stiefenkel sein Vermögen bezogen hat um sich Wohneigentum anzuschaffen.

Inwieweit steht es mir zu, mit der großen Lupe, diese Vermögenswerte zu durchleuchten um die Quelle des ganzen zu finden, welche ich bei meinen verstorbenen Vater vermute. Ich vermute das mein Erbteil, ich bin sein einziges Kind, hier über viele Jahre hinweg kontinuierlich geschmälert wurde, mein Vater finanziell ausgehöhlt wurde und die letzten vier Jahre etwas angespart wurde, um zumindest den Anschein zu wahren, es gäbe ein Erbe.

Beste Grüße

31. Juli 2023 | 08:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als Kind sind sie auch ohne Testament ihres Vaters nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe geworden.

§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.

Als solcher haben sie ein Recht auf Auskunft über die Konten ihres Vaters. Anerkannt ist, dass die Bank ihnen dabei auch die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre nachträglich nochmals ausstellen und zur Verfügung stellen muss. Die 10 Jahre Regelung findet ihre Grundlage darin, dass es sich hierbei um die gesetzlich festgelegte Frist handelt, innerhalb welcher Schenkung des Erblassers an andere Berücksichtigung finden bei der Pflichtteilshöhe § 2325 BGB.


§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
(2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.
(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Sie können sich daher an die Bank wenden und dort ihr Recht auf Einsicht sowie Aushändigung von Kontoauszügen geltend machen. Beachtet werden muss hierbei, dass die Erstellung der Kontoauszüge mit Kosten verbunden sein wird, dass es sich um Zweitexemplare handelt.

Der Vollständigkeit halber weise ich sie darauf hin, dass es bei Auffälligkeiten in den Auszügen ihnen als Erbe obliegen würde, den Nachweis einer Unrechtmäßigkeit zu erbringen. Dies wird in den Fällen, in welchen nicht offensichtlich Unstimmigkeiten vorliegen, wohl nur schwer bis kaum möglich sein.



Sollten sie nach Einsicht der Kontoauszüge auch weiterhin den Verdacht haben, man habe bewusst das Vermögen ihres Vaters verringert, so empfehle ich ihnen sich an einen Anwalt für Erbrecht ihres Vertrauens zu wenden zwecks Besprechung des weiteren Vorgehens.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

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