Kündigungsfrist in Probezeit bei aufeinanderfolgenden Beschäftigungen (TV-H)
vom 30.3.2020
für 40 €
Im ersten Vertrag (studentische Aushilfskraft) war eine Probezeit von 6 Monaten enthalten (in diesem Vertrag stand nichts von der TV-H, die Entlohnung war ein fester Stundenlohn). Laut dem Vertrag ab 01.01.2020 gilt der „TV-H sowie TVÜ-H sowie Tarifverträge, die den TV-H und TVÜ-H ergänzen, ändert oder ersetzen in der jeweils geltenden Fassung". Im aktuellen Arbeitsvertrag (dem ab 01.01.2020) ist ebenfalls eine Probezeit von 6 Monaten vermerkt.