Sehr geehrte Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Sie haben als AN leider keine Möglichkeit, die Probezeit nochmals zu verlängern. Insofern wäre eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber erforderlich. Sie sollten es meines Erachtens versuchen, letztlich insbesondere wegen der Änderung des Firmensitzes und der längeren Fahrzeit.
Da Sie nunmehr Kenntnis von dem neuen Firmensitz ab dem 31.01.2011 haben und ab dem 01.02.2011 in einem festen Arbeitsverhältnis sind, müssen Sie diesen akzeptieren und die Verdoppelung der Fahrstrecke in Kauf nehmen. Sie müssten sich insofern an die dreimonatige Kündigungsfrist bei Kündigung des Arbeitsvertrages halten.
Ich würde Ihnen empfehlen, sich noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich einer Verlängerung der Probezeit im Hinblick auf die Änderung des Firmensitzes und der weitaus längeren Fahrstrecke zusammenzusetzen.
Gern stehe ich für eine Nachfrage zur Verfügung un verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
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