Software-Entwicklung und Urheberschaft/Nutzungsrechten durch mehrere Firmen
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Hierzu ging Firma A mit Firma B eine Kooperation ein. Firma A übertrug B keinerlei Rechte und vereinbarte keinen schriftlichen Vertrag zur Weiterentwicklung und oder dessen Folgen. ... Die Weiterentwicklung führt Firma C für Firma B durch, mit der Firma B keine Verträge hat, außer die formübliche Rechnungen nach Abschluss der Entwicklung.