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Werbungs-Vertrag im Internet

| 5. August 2008 17:02 |
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Vertragsrecht


Guten Tag,
ich hatte ganz voreilig am 16.07.2008 bei einem Hausbesuch von einer Außendienstmitarbeiterin von "*****" einen Anzeigen-Auftritt im Internet für 813,00€ + MWST unterschrieben, der dann ab 21.07.08 geschaltet werden könnte.

Am 21.07.08 hatte ich gebeten, die Summe in Monatsraten zahlen zu dürfen, ansonsten müßte ich den Auftrag canceln.
Durch Nachzahlungsforderungen unserer Energielieferanten stehe ich nämlich an der Wand.
"*****" lehnt das aber ab, höchstens in 3 Raten zahlbar.( den Ratenzahlungsvertrag habe ich aber noch nicht unterschrieben)und wenn ich den Vertrag nicht sofort unterschreibe, wird die gesamte Summe fällig.....
Komme ich aus diesem Vertrag wieder raus?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

mit freundlichem Gruß

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Da Sie vorliegend offensichtlich nicht als Verbraucherin sondern als Unternehmerin gehandelt haben, stehen Ihnen keine Widerrufsrechte zu.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden Sie den Vertrag erfüllen müssen.

Ich bedauere, Ihnen keine positiveres Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 5. August 2008 | 17:08

SUPER, VIELEN DANK für die schnelle Antwort,

ich hatte "*****" noch angeboten, das ganze bis Dezember 08 zu schieben, um nicht den Vertrag aufzulösen, sondern einfach nur zu verschieben.
Kann ich darauf bestehen ?
Habe ich damit eine Chance ?

Danke im Voraus für Ihre Antwort.

mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. August 2008 | 17:13

Sehr geehrte Fragestellerin,

einen Rechtsanpruch hierauf haben Sie nicht. Im Rahmen der Kulanz könnte die oben angegebene Firma Ihnen aber sicherlich entgegenkommen, da die Rechnungssumme die gleiche bleibt, sich lediglich der Zahlungstermin verschieben wird. Aber wie bereits ausgeführt, haben Sie aufgrund des wirksamen Vertrages keinen Rechtsanspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

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