Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Da Sie vorliegend offensichtlich nicht als Verbraucherin sondern als Unternehmerin gehandelt haben, stehen Ihnen keine Widerrufsrechte zu.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden Sie den Vertrag erfüllen müssen.
Ich bedauere, Ihnen keine positiveres Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
SUPER, VIELEN DANK für die schnelle Antwort,
ich hatte "*****" noch angeboten, das ganze bis Dezember 08 zu schieben, um nicht den Vertrag aufzulösen, sondern einfach nur zu verschieben.
Kann ich darauf bestehen ?
Habe ich damit eine Chance ?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
mfg
Sehr geehrte Fragestellerin,
einen Rechtsanpruch hierauf haben Sie nicht. Im Rahmen der Kulanz könnte die oben angegebene Firma Ihnen aber sicherlich entgegenkommen, da die Rechnungssumme die gleiche bleibt, sich lediglich der Zahlungstermin verschieben wird. Aber wie bereits ausgeführt, haben Sie aufgrund des wirksamen Vertrages keinen Rechtsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt