Mieter wirkt nicht bei Schimmelbeseitigung mit
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
. §554 BGB und würden gerne einen ultimativen Brief an die Mieterin senden, daß die Wohnung zukünftig nicht mehr für Ihre Floristikwerkstatt usw. genutzt wird und natürlich möchten wir dringend den Schaden beseitigen - möglichst diese Woche noch. ... Ferner möchten wir gegenüber der Arge verbindlich mitteilen, daß wir unsere Pflicht gerne nachkommend würden, um eine Mietminderung zu verhindern.