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Trocknung einer im souterain befindlichen Wohnung,

| 1. Juli 2024 18:13 |
Preis: 152,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


19:33

Hallo,
in Folge eines Rohrbruches 2 Etagen über meiner Vermieteten Souterrain in Eichwalde/bei Berlin, sind erheblich Wasser mengen in die Wohnung gelangt. ( in die Dämmung und die Folie. Der Anhydrit Estrich ist extrem nass.
Ein Fachfirma hat ein Angebot unterbreitet (Richter Berlin Köpenick) und verlang vort dem Trocknen der Wohnung das die Fliesen entfernt werden müssen. Angeblich lehnt das die Versicherung ab.
Nun hat meine Hausverwaltung diese Firma gekündigt und ein andere zu Rate gezogen.
Am vergangenen Montag war eine neue Firma in meinen Räumen, ohne mich darüber zu informieren. (Firma Gefreiter)
Im Beisein meiner Mieterin äußerte die Firma, dass die Fliesen raus müssen, da der Estrich extrem nass ist.
2 Fachfirmen haben sich den Schaden angesehen, von einer Habe ich in schriftlicher form das die Fliesen raus müssen.
Nun erfahre ich von meiner Mieterin, dass die Firma am Mittwoch mit dem trocknen beginnt, ohne die Fliesen zu entfernen.
Was kann ich tun… schnellstmöglich… da die
Zeit drängt.
Kann ich das trocken verbieten, die Fliesen entfernen und dann die Kosten auf die Hausverwaltung umlegen
gemeinschaftliches Eigentum schädigt Privateigentum… ein klassischer Fall.

Eingrenzung vom Fragesteller
1. Juli 2024 | 18:18
1. Juli 2024 | 18:55

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

- Es besteht ein Mangel an der Mietsache aufgrund des Wasserschadens. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel zu beseitigen und die Wohnung fachgerecht trocknen zu lassen.
- Wenn zwei Fachfirmen übereinstimmend der Meinung sind, dass für eine ordnungsgemäße Trocknung die Fliesen entfernt werden müssen, spricht viel dafür, dass dies tatsächlich erforderlich ist. Eine Trocknung ohne Fliesenentfernung könnte unzureichend sein.
- Sie sollten der Hausverwaltung daher umgehend schriftlich mitteilen, dass Sie mit einer Trocknung ohne vorherige Entfernung der Fliesen nicht einverstanden sind. Begründen Sie dies mit den übereinstimmenden Aussagen der Fachfirmen. Fordern Sie die fachgerechte Trocknung mit Fliesenentfernung. Setzen Sie dafür eine kurze Frist.
- Sollte die Hausverwaltung die Trocknung dennoch ohne Fliesenentfernung durchführen lassen, dokumentieren Sie den Zustand genau. Beauftragen Sie ggf. selbst einen Sachverständigen mit der Begutachtung, ob die Trocknung so fachgerecht ist.
- Entstehen durch eine unsachgemäße Trocknung weitere Schäden, können Sie die Hausverwaltung dafür haftbar machen. Die Kosten für eine dann nötige Mangelbeseitigung müsste die Hausverwaltung tragen.
- Bis der Mangel vollständig beseitigt ist, steht Ihrer Mieterin ein Recht zur Mietminderung zu. Auch für einen etwaigen Nutzungsausfall während der Trocknung kann sie Schadensersatz verlangen.
Wichtig ist jetzt schnelles und konsequentes Handeln Ihrerseits. Widersprechen Sie der geplanten Trocknung ohne Fliesenentfernung. Dokumentieren Sie alles genau für den Fall späterer Streitigkeiten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. Juli 2024 | 19:20

Danke, hilft mir leider alles nicht weiter,... habe dies alles schon gemacht, natrlülich bekommt die Mieterin eine Mietminderumng, das zahlt ja die Versicherung.
natürlich habe ich der HV schriftlich mitgeteilt, die Trocknung ohne die Entfermnung der Fliesen nicht zu beauftragen, sie tat es ja trotzdem.
Ihr Antwort ist leider für mich nicht belastbar.

mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juli 2024 | 19:33

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Antwort ergänze ich gerne noch wie folgt:

- Sie haben als Vermieter bereits alles rechtlich Notwendige unternommen, indem Sie der Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt haben, dass Sie mit einer Trocknung ohne vorherige Entfernung der Fliesen nicht einverstanden sind. Dies haben Sie mit den übereinstimmenden Aussagen der Fachfirmen begründet.
- Wenn die Hausverwaltung die Trocknung nun dennoch ohne Fliesenentfernung durchführen lässt, obwohl Sie dem widersprochen haben, handelt sie auf eigenes Risiko. Entstehen dadurch weitere Schäden oder ist die Trocknung unzureichend, muss die Hausverwaltung dafür einstehen.
- Wichtig ist jetzt, dass Sie den Zustand und Trocknungsverlauf genau dokumentieren, am besten mit Fotos, Zeugen und ggf. Sachverständigengutachten. Nur so können Sie später nachweisen, dass die Trocknung unsachgemäß war, falls es zu Folgeschäden oder Streitigkeiten kommt.
- Rechtlich können Sie die von der Hausverwaltung beauftragte Trocknung nicht verbieten, da die Hausverwaltung für die Schadensbeseitigung zuständig ist. Sie haben aber alles getan, um sie auf die Risiken hinzuweisen und Ihre Bedenken mitzuteilen.
- Bleiben Sie konsequent dabei, eine fachgerechte Trocknung mit Fliesenentfernung zu fordern. Drängen Sie weiter darauf, notfalls auch gerichtlich. Die bisherige Korrespondenz sollten Sie gut aufbewahren.
Letztlich bleibt Ihnen nichts anderes übrig als abzuwarten, zu dokumentieren und notfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sich Ihre Bedenken als berechtigt erweisen. Eine Möglichkeit, die Trocknung aktiv zu stoppen, haben Sie nicht, da die Zuständigkeit bei der Hausverwaltung liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 6. Juli 2024 | 10:10

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