Dies akzeptierte meine Tante, schrieb aber ans Nachlassgericht, dass sie nun ihren Pflichtteil nach 2302 BGB erhebt. ... Die Frage: da die Tante seit ihrem Brief ans Nachlassgericht in keinster Weise Forderungen direkt an die Erben gestellt hat, und erst jetzt durch den Verkauf tatsächlich das Objekt zu Geld gemacht wurde (und damit letztenendes auch der Wert der Immobilie bestimmt wurde), steht nun die Frage im Raum, ob sie überhaupt noch Ansprüche hat. ... Wir wissen dass die Verjährung eigentlich drei Jahre beträgt, aber sind uns unsicher inwiefern dies durch die lange Anfertigung des Gutachtens und die weiteren Jahre bis zum Verkauf sowie die "Erhebung" des Pflichtanteils beim Nachlassgericht die drei Jahre beeinflussen.