Diesmal ist der Kunde ein Unternehmen in Hong Kong, das mich beauftragt und von mir eine Rechnung über den Nettobetrag ohne ausgewiesene MwSt. sowie mit dem Hinweis "Reverse charge" erhält. ... Ich dachte, dass der Nettobetrag bei der UStE die Bemessungsgrundlage in Feld 877, Zeile 101 "Andere Leistungen (§ 13b Abs.2 Nr. 1, 2, 4 bis 12 UStG)" ist, jedoch gibt es in Hong Kong keine Umsatzsteuer und demnach käme bei Steuer in Feld 878, Zeile 101, "0,00 €", jedoch erlaubt meine Steuererklärungs-Software keine Nullbeträge. Oder gebe ich hier eine fiktive Steuer (zu welchem Steuersatz dann?)