Mietzahlungsaufrechnung gegen Kaution
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Er hat einen Nachmieter besorgt, der zum 1.3. einziehen will. ... Außerdem habe ich eine Vereinbarung aufgesetzt, aus der hervorgeht, dass die Wohnung zum 29.2. samt Schüsseln zurückgegeben wird und der Nachmieter in den bestehenden Vertrag eintritt. ... Der Nachmieter scheint damit einverstanden, ich aber nicht.Hinzu kommt, dass ich nicht hier bin, sondern jemand bevollmächtigen muss, der die Wohnung abnimmt.