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988 Ergebnisse für nötigung frage

sexuelle Nötigung aber total unschuldig!
vom 1.9.2006 25 € Historischer Preis
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Ich wurde vor kurzem wegen sexueller Nötigung von einem Mädchen angezeigt (sie 19)(ich 25). ... Jetzt die Frage: -Wie soll ich mich verhalten -Was kostet ca ein Rechtsanwalt bzw. wie hoch ist der Streitwert anzusetzen.
Nötigung in drei fallen und in einem Körperverletzung!
vom 24.10.2014 43 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
hallo ich bin 20 Jahre alt und nach einem grossen Streit mit meiner Freundin haben wir uns getroffen ich war von einer geschaftsreise auf dem weg nachhause also bin ich mit dem zug zu ihr gefahren wo sie mich dann an einem bhf abholte darauf hin sind wir gefahren und sie hat dann in einem Industrie gebiet angehalten und wollten reden das taten wir auch danach hat sie mich wieder zum bhf gefahren worauf sie mich aufforderte auszusteigen ich habe ihr gesagt das ich ihr handy sehen will bevor ich aussteige ich habe es ihr weggenommen und nachrichten durchgelesen da hab ich gesehen das sie mit einem anderen kontakt hat sie wollt das handy haben ich hab sie paar mal von mir weggestossen wo sie dann merke das ich es gesehen habe hat sie geweint und ich habe ihr das handy gegeben ich bin zum auto gelaufen und wollte meine Tasche rausnehmen und wegfahren mit dem Zug sie hat aber per funk abegschlossen weil sie nicht wollte das ich fahre darauf hin habe ich versucht auf den schlüssel in ihrer hand zu drücken um das auto zu öffnen sie währte sich und anscheinend habe ich dabei ihr den arm verdreht darauf hin kam eine frau von hinten und meinte ich sollte das madchen in ruhe lassen ich habe dann zu ihr gesagt sie soll das auto öffnen dann gehe ich dann habe ich es auch getan dann habe ich gessehen dass sie die Polizei anruft dachte ich mir lieber bleibe ich hier und die Sache klart sich auf bin dann eine Strasse weiter gelaufen und gewartet wo dann ein polizei auto kam und mich mitnahm zur wache jetzt steht in der Anklageschrift 1. ich stellte mich mitten auf die Fahrbahn um geschädigte die sich kurz zuvor vom ihm getrennt hatte zum anhalten zu zwingen wie vom angeschuldigten bezweckt hielt die geschädigte ihren Pkw an was der angeschuldigte nutzte um sich gegen den willen der Geschädigten in deren Pkw auf den Beifahrersitz zu setzen (wir haben uns verabredet und getroffen sie holte mich mit eigenem willen ab) 2.der Aufforderung der Geschädigten wieder auszusteigen kam der Angeschuldigte nicht nach sondern drohte ihr er werde sich vor ihren Augen umbringen wobei er zur bekraftigung dessen ein Messer aus der Tasche holte und sich damit in der hand ritzte und Fotos der Geschädigten im internet veröffentlichen wen sie nicht in ihrem pkw mitnehme und mit ihr rede wie von dem angeschuldigten beabsichtigt nahm die geschadigte aus angst der angeschuldigte werde seine Drohung wahr machen den angeschuldigten in ihrem Pkw mit bis zum bhf und versprach mit ihm zu reden. (das ich ein Messer dabei hatte stimmt da ich oft grillen gehe wusste sie davon und wie gesagt wir waren verabredet und sie nahm mich freiwillig mit) 3.am bhf angekommen noch im auto sitzend nahm der angeschuldigte das handy der geschädigten aus deren hinterer linker Hosentasche an sich stieg mit diesem aus und lass die nachrichten der Geschädigten in deren handy um diese davon abzuhalten ihm das handy wieder wegzunehmen und somit zu dulden das er die nachrichten las drückte der angeschuldigte die geschadigte mehrfach von sich weg bevor er ihr das handy nachdem lesen der nachrichten zurückgab (dasig die nachrichten gelesen habe und es ihr weggenommen habe stimmt) 4. sodann packte der angeschuldigte den rechten arm der Geschädigten am am Handgelenk und verdreht diesen wodurch geschädigte wie von dem angeschuldigten beabsichtigt schmerzen erlitt da die geschädigte zu schreien begann und Passanten ihr darauf zu Hilfe eilten ließ der angeschuldigte von der Geschädigten ab und entfernte sich (ich habe lediglich versucht das auto zu öffnen da meine Tasche im auto abgesperrt war mit Absicht von ihr und hab nur versucht den Knopf zu betätigen und habe ihr keinen arm verdreht diesen Punkt 4 haben andere zeugen gesehen ) ich werde dem Jugend vorgeführt ich und meine Freundin haben uns vertragen sie hat ihren Strafantrag zurückgezogen aber jetzt wissen wir nicht was wir machen sollten ich habe nachte woche schon den Gerichtstermin einen Anwalt habe ich nicht da ich ihn mir nicht leisten kann kann mir jemand helfen wie wir da rauskommen können meine Freundin und eine andere Frau sind als zeugen geladen danke im vorraus
Tatbestand der Nötigung erfüllt?
vom 12.3.2009 35 € Historischer Preis
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Weiter ist angenommen, dass ich seine Frage nur insofern beantworte, keine Stellung abgeben zu wollen (weil ich mich sonst ja selber belasten würde). ... Wäre es, aufgrund der oben angegebenen Ausführungen, für mich möglich, den Kläger wegen Nötigung oder zumindest wegen versuchter Nötigung zu belangen?
Stpo (Zeugen)
vom 28.3.2007 22 € Historischer Preis
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Gegen meine Freundin läuft ein Strafverfahren wegen Nötigung im Strassenverkehr (geht vor Gericht). ... Ein Auto dahinter fuhr ein anderes Auto mit 4 Freunden, die der Ansicht sind, das es keine Nötigung war. ... Ich frage hier, weil ich sie beruhigen will ( hoffentlich), denn mein Rechtsverständniss sagt mir, das dass Gericht dem Antrag nachgehen muss.
Sexuelle Nötigung (?), Was erwartet mich?
vom 7.6.2010 75 € Historischer Preis
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Nun meine Fragen: Inwieweit ist der Vorwurf der sexuellen Nötigung gerechtfertigt? Für mich als Laien käme doch eher sowas wie Verbreitung pornografischer Schriften (Es besteht ja die Möglichkeit, dass ein Opfer ein Bild mitgenommen hat, was ich sicher bei der nächsten Befragung erfahren werde) oder Exhibitionismus (obwohl ich ja nicht vor den Opfern entblöst habe) in Frage.
Drohung wg. möglicher Urheberrechtsverletzung, damit verbunden Nötigung (§ 240 BGB)
vom 11.3.2015 200 € Historischer Preis
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Fragen 1.Kann C den Veranstalter B abmahnen, Schadenersatz verlangen oder ihn beim Landgericht in H verklagen, obwohl C weder der Urheber noch der Rechteinhaber der fraglichen Bilder ist und auch nicht von den Urhebern oder Rechteinhaber beauftragt ist? ... 3.Erfüllt der Umstand, daß dem Veranstalter B im Gespräch von C mit Klage gedroht und ihm gleichzeitig in Aussicht gestellt wurde, die Klageandrohung fallen zu lassen, falls der Veranstalter B sich verpflichtet, keine Events mehr für den mit dem Club K konkurrierenden Club M durchzuführen, den Tatbestand der Nötigung (§ 240 BGB)? ... 4.Falls der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 BGB erfüllt ist, welche möglichen Konsequenzen kann das für den daran beteiligten Rechtsanwalt – immerhin ein Organ der Rechtspflege – haben?