Muss ich die Anwaltskosten bei einer Unterhaltsforderung/nicht verheiratet tragen?
vom 23.7.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt. ... Ich habe alle Aufforderungen (durch Anwaltschreiben) zur Abgabe von Unterlagen (Einkommensunterlagen/Titulierung beim Jugendamt) und Zahlungen (Kind + Mutter) immer sofort und weit innerhalb der mir gesetzten Fristen erfüllt. ... Muß ich die Kosten tatsächlich tragen?