Kündigung eines Mietvertrages bei Körperverletzung/Angriff auf einen anderen Mieter
vom 26.5.2014
71 €
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Meine Fragen: Kann in diesem Fall dem tätlich gewordenen Mieter (B) gekündigt werden? ... Am Abend klingelt dann Mieter B bei ihm, und nach einem kurzem Gespräch, bei dem sich Mieter A freundlich verhält (keine Beleidigung), springt Mieter B los und schlägt Mieter A ins Gesicht, sowie an den Kopf, auch nachdem er bereits am Boden liegt. ... Mieter B wurde bereits von mir (Vermieter) einmal abgemahnt, da sich andere Mieter beschwert hatten, dass regelmäßig in der Nacht lauter Streit/Geschrei aus der Wohnung zu vernehmen sei.