PKV, LV direkt abzugsfähig vom Kindesunterhalt?
Wir hatten damals mündlich vereinbart, dass die Hälfte der privaten KV (80 € mtl.) der Kinder ebenso wie die hälftige LV (15 € mtl.) vom Unterhalt abgezogen werden, da beide während der Ehe aufgrund der gut situierten Position meiner Ex-Frau abgeschlossen wurden und auch nur deshalb keine KV-Mitversicherung möglich ist. ... (Aspekt der ''''Belohnung'''' durch illegitimes Verhalten) Mir ist bekannt, dass normalerweise nur der Abzug der KV von meinem Bemessungsgehalt möglich ist.