Schutz vor Mieterhöhung an ortsübliche Miete
vom 13.2.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde in Kürze einen Mietvertrag unterschreiben, bei der die Mietsache von einem Rechtsanwalt vermietet wird. Da ich von dem z.T. unseriösen Geschäftsgebahren des Betreffenden bereits hörte, ist mir die für mich sichere Gestaltung des Mietvertrages besonders wichtig. Folgendes ist vertraglich festzuhalten: Ich miete in einem Wohn-u.Geschäftshaus eine Wohnung (gesamt ca.76 qm) von der ich einen Raum (ca. 17qm) als Büro nutze.