fristlose Kündigung und Räumungsklage, Mieter wohnt nun woanders
vom 10.1.2008
30 €
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Meine Fragen: 1. gilt die fristlose Kündigung auch für den Sohn C. als zugestellt, oder hätte diese an seinem neuen Wohnort zugestellt werden müssen. ( zum Zeitpunkt der Kündigung wusste ich nichts von seinen neuen Wohnort, man bekommt ja leider keine Benachrichtigung von der Gemeinde wenn sich jemand abmeldet). 2. ... b. eine neue fristlose Kündigung zustellen, mit neuer Räumungsfrist, und dabei auch die nicht gezahlte Januarmiete mit einbeziehen? ... Ich habe die fristlose Kündigung nur an Herrn A. und Sohn C. , welche beide den Mietvertrag unterschrieben haben,gerichtet, nicht aber an Mutter und Tochter die zwar beide im Mietvertrag stehen, diesen aber nicht unterschrieben haben- war dies Korrekt ?