Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können zwar die fristlose Kündigung androhen, rechtlich wird eine fristlose Kündigung aber (leider) keinen Bestand haben:
Dauernde unpünktliche Zahlung kann zwar ein Kündigungsgrund sein. Aber nach Iher Schilderung ist dieses die letzten 10 Jahre geschehen, ohne dass Sie dagegen etwas gemacht haben.
Wenn das der Fall ist, werden Sie nun aber bei der 11. unpünktlichen Zahlung darauf keine (fristlose) Kündigung stützen können.
Sie haben hier offenbar die Verzögerung hingenommen, so dass dieser Zustand über Jahre als hingenommen zu werten ist.
Dann ist nun plötzlich eine Kündigung deshalb nicht möglich.
Zudem erlaube ich mir den Hinweis, dass der Pächter wohl kaum pünktlich zu 30.09.2012 zahlen kann, wenn Sie es erst am 12.10. fordern.
Ihr Schreiben wird daher als Abmahnung zu werten sein, so dass erst im nächsten Jahr bei unpünktlicher Zahlung eine Kündigung möglich sein könnte. Dazu sollten Sie aber innerhalb dieses Jahres mehrfach auf die pünktliche Zahlung mit Kündigungsandrohung hinweisen.
Vielleicht nicht die erhoffte Antwort. Aber mit einem verlorenen Prozess ist Ihnen sicherlich gar nicht gedient.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Guten Morgen Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage. Ich habe so etwas schon befürchtet. Die vergangenen 10 Jahre wurde dauernde verspätete Zahlung gedultet. Es wurde jeweils immer nur telefonisch ca. 7 Tage später nachgefragt.
Im April 2012 wurde der Pächter schriftlich angewiesen darauf zu achten, die am 30.09. fällige Pacht pünktlich zu begleichen. Dies geschah nicht. Erst auf schriftliche Mahnung am 4.10. wurde die diesjährige Pacht am 7.10. bezahlt.
Wenn ich den Pächter nun Anfang 2013 erneut, oder über das Jahr mehrfach anschreibe die Pahct pünktlich am 30.09.13 zu entrichten und ihm die fristlose kündigung androhe, wäre dies dann rechtlich tragbar?
Er wurde dann nach 10 Jahren unpünktlicher Zahlung 2012 vorgewarnt und würde 2013 ebenfalls mehrfach vorgewarnt werden die Pacht pünktlich zu entrichten.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich halte dieses Vorgehen für möglich.
Nach dem mehrfachen Zahlungsverzug und der nochmaligen Aufforderung, die Zahlungen fristgerecht 2013 vorzunehmen, halte ich die Kündigung für möglich, wenn tatsächlich 2013 erneut unpünktlich gezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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