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Kündigung GbR außerordentlich und fristlos

10. Juli 2024 21:28 |
Preis: 30,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kündigung Gesellschafter GbR

Ich bin Gesellschafter ein GbR. habe am Freitag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos gekündigt. Wie lange haben die anderen Gesellschafter Zeit Einspruch einzulegen?
Die ordentliche Kündigung ist erst im Jahr 2029 möglich.
Das austreten hat nicht das auflösen GbR zur Folge.

10. Juli 2024 | 22:36

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
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Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist ist dann möglich und auch wirksam, wenn Ihnen nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist.

Die Kündigung führt zum Ausscheiden aus der Gesellschaft. Je nach Gestaltung des GbR Gesellschaftsvertrages, haben Sie einen Abfindungsanspruch. Durch die Kündigung ist dann auch eine Berichtigung der Gewerbeanmeldung und eine MItteilung an das Finanzamt vorzunehmen.

2. Da die Kündigung durch die Mitgesellschafter zur Kenntnis zu nehmen ist, bedarf es hiergegen keines Einspruches.

Vielmehr wird die Wirksamkeit der Kündigung überprüft werden, sollten Sie Ihren Abfindungsanspruch geltend machen und gerichtlich durchsetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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