Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist ist dann möglich und auch wirksam, wenn Ihnen nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist.
Die Kündigung führt zum Ausscheiden aus der Gesellschaft. Je nach Gestaltung des GbR Gesellschaftsvertrages, haben Sie einen Abfindungsanspruch. Durch die Kündigung ist dann auch eine Berichtigung der Gewerbeanmeldung und eine MItteilung an das Finanzamt vorzunehmen.
2. Da die Kündigung durch die Mitgesellschafter zur Kenntnis zu nehmen ist, bedarf es hiergegen keines Einspruches.
Vielmehr wird die Wirksamkeit der Kündigung überprüft werden, sollten Sie Ihren Abfindungsanspruch geltend machen und gerichtlich durchsetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
10. Juli 2024
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22:36
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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