Bevor ich das Studium angetreten habe, habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Fortbildungsvertrag geschlossen, dieser beinhaltete: - Beteiligung an den Kosten in Höhe von 400 € pro Kalenderjahr, allerdings ohne Freistellung und Übernahme zusätzlicher Kosten - Rückzahlungsverpflichtung auf 2 Jahre nach Beendigung des Studiums, in Höhe von 100% im 1. ... Zusätzlich zur Kündigung habe ich mit meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen, dass ich Fortbildungskosten in Höhe von 600 € (war die Hälfte) zurückzahle. ... Ich möchte nun, nachdem sonstige schriftliche Geltendmachungen nicht greifen, das mir fehlende Geld von meinem ehemaligen Arbeitgeber einklagen.