Kündigung in Probezeit so ok?
01.02.2007 05:00
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Erstmalig zur Arbeit erschienen 01.12.2006, Arbeitsvertrag erhalten am 04.12.06, Arbeitsvertrag unbefristet.
Áuszüge aus dem Arbeitsvertrag:
"Eingestellt für folgenden Arbeitsbereich:
Datenverarbeitung
- Erfassung, Bereinigung, Qualitätskontrolle"
Arbeitnehmerin verpflichtet sich ihre ganze Arbeitskraft in den Dienst der Firma zu stellen.
Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet auch andere ihr zumutbare, ihren Fähigkeiten entsprechenden Aufgaben nach näherer Weisung
der Geschäftsleitung zu übernehmen.
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Es wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon
unberührt.Jede mündlich ausgesprochene Kündigung bedarf der
der schriftlichen Bestätigung. Im Falle der der Kündigung ist die Arbeitgeberin berechtigt, die Arbeitnehmerin für die
Dauer der Kündigungsfrist unter Vorzahlung der Bezüge von der
Arbeit freizustellen."
Textlaut des Kündigungs-Schreibens (datiert 26.01.07):
"Hiermit kündigen wir ihren unbefristeten Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit mit der gesetzl. Kündigungsfrist von 2 Wochen mit Wirkung zum 28. Februar 2007 fristgerecht.
Unter Berücksichtigung der noch nicht in Anspruch genommenen
Urlaubstage ist Freitag,der 16.Februar Ihr letzter Arbeitstag.
Der Grund für die Kündigung wurde Ihnen im persönlichen Gespräch mitgeteilt."
Unter "angenommen" habe ich leider unterschrieben.
Kündigungsgrund war, dass ich interne Standards nicht erreicht
hätte, die mir aber zahlenmäßig bei der Einstellung nicht bekannt gegeben worden waren. Angeblich würde ich im Vergleich
zu anderen zu langsam arbeiten.(Die Erfahrungswerte liegen
scheinbar höher, es gibt jedoch keine mir bekannten offiziell festgelegten Standards). Ein Qualifikationsnachweis bei Einstellung wurde von mir nicht verlangt(z.B.Tippanschlagszahl/Min.).Ich habe in einem solchen Bereich
vorher nie gearbeitet(dem Arbeitgeber bekannt)
Frage: 1)Ist die Kündigung so o.k.? Terminlich als auch inhaltlich?
2)Wie ist die Zahlung des Gehalts? Zahlung bis 28.02.07,
obwohl Feistellung bereits ab 17.02.07? Urlaubsanspruch
25 Tage p.a., seit Arbeitsantritt keinen Urlaub genommen (bis 16. Feb. wird voraussichtlich auch keiner beantragt)
3) Problem der Zeugnisschreibung: Wie soll dieses formuliert werden?. Auf Grund angeblich nicht erreichter, jedoch nicht
offiziell festgelegter Standards? Ich hatte immer gute
Zeugnisse während meines bisherigen Arbeitslebens.