Hauskauf mit Bewohner zum Zeitpunkt des Notarvertrages
vom 26.11.2009
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich beabsichtigen ein Haus zu kaufen. ... Nun komme ich zur Frage: - Wie muss eine solche Klausel lauten, damit wir unbeschadet und sofort aus dem Notarvertrag zurücktreten können, wenn das Haus zu einem im Vertrag fixierten Zeitpunkt noch bewohnt / vermietet ist? - Mir ist wichtig, dass dieses rechtlich eindeutig formuliert ist und der Rücktritt vom Notarvertrag am gleichen Tag erfolgen kann, welcher im Vertrag festgelegt wurde (ohne zuvor erst irgendwelche Fristen zu setzen).