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Kaufvertrag rückgängig zu machen?

2. Juni 2015 10:26 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

am 2.Mai 2015 kauften wir eine Gartengarnitur (Tisch und Stühle) in einem Möbelhaus. Eigentlich wollten wir uns nur informieren, wurden jedoch von der Verkäuferin so stark bearbeitet, dass wir uns auf einen Kauf eingelassen haben. Wir renovieren unser Haus/ Garten erst im Frühjahr/ Sommer 2016. Das wäre kein Problem, man könne Tisch und Stühle bis dahin einlagern. Es handelt sich um keine Sonderanfertigung oder ähnliches.

Die Garnitur kostet über 6.000 Euro, wir haben 3.000 Euro anbezahlt. Aus verschiedenen Gründen müssen/wollen wir diesen Vertrag rückgängig machen. Dies haben wir per Telefax am 31.Mai 2015 mitgeteilt. Haben wir eine realistische Chance aus diesem Vertrag herauszukommen und müssen wir ggf. mit Abschlägen rechnen? Wenn ja in welcher realistischer Höhe?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Ratsuchender,

leider sehe ich keine Möglichkeit dafür, dass Sie sich aus dem wirksamen Kaufvertrag kostenfrei lösen können. Sie können den Vertrag zwar "aufkündigen", müssen dem Verkäufer dann jedoch den diesem entstehenden Schaden ersetzen, etwa entgangener Gewinn etc..

Der Umfang der Schadensersatzverpflichtung kann von mir derzeit nicht beziffert werden. Vielmehr wären insoweit insbesondere die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu prüfen. In der regel kann dieser danach pauschlierten Schadensersatz in Höhe von ca. 25 % des Kaufpreises verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

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