Es geht hier darum, ob und wie wir ggf. die Erschließung für unser neues Bauvorhaben aufgrund bereits vorhandener Erschließung sicherstellen können, auch wenn bereits diese Erschließung nur sehr eingeschränkt per Baulast gesichert ist: Zunächst die Situation vor Ort: Meine Frau und ich sind Eigentümer eines Wohnhauses Musterstraße 10 auf dem Hinterland-Grundstück in NRW (Flurstück C2). ... Rechts an allen Flurstücken vorbei führt der in dem Besitz der Fam F (Eigentümer von Grundstück B) befindliche Privatweg Flurstück W (ca. 90m lang), den wir auch mitbenutzen, um unser Wohnhaus Nr. 10 zu erreichen. ... Die Baulast im Blatt Nr. 93 lautet: "Verpflichtung des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks W auf dem vorgenannten Weg zugunsten des jeweiligen Eigentümers, der jeweiligen Bewohner, Besucher und Benutzer des Grundstücks Musterstadt, Musterweg 10 (Gemarkung G, Flur 2, Flurstück C2) eine Fläche zum Befahren mit PKW und zum Begehen, soweit dies zum Erreichen und Verlassen des vorgenannten Grundstückes erforderlich ist, zur Verfügung zu stellen.