Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist auch Ihre Ehefrau Eigentümerin des Grundstückes und damit der Immobilie.
Ihre Ehefrau kann und darf daher - ebenso wie Sie - in das Haus einziehen und es bewohnen.
Die Frage der möglichen Freistellung aus der Finanzierung ändert daran nichts; dieses ist allein im Verhältnis zur finanzierenden Bank zu klären.
Hindern Sie Ihre Ehefaru am Einzug, könnte diese sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und wird sehr wahrscheinlich dann im Rahmen der Wohnungszuweisung auch vom Gericht (kostenauslösend!) das Haus zugewiesen bekommen.
Auch spätere Wertverluste stehen dem rechtlich nicht entgegen.
Daher sollten Sie sich mit der Bank in Verbindung setzen, damit Sie dann aus dem rechtlich losgelöst zu behandelnden Darlehensvertrag entlassen werden können. Ihre Frau wird das ohne Ihre Mithilfe nicht erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Diese Antwort ist vom 23.07.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung. Somit kann ich den Einzug meiner Frau nicht verhindern. Da wir wahrscheinlich die gleichen Rechte haben, könnte ich theoretisch noch vor ihr einziehen und dann hätte Sie das beschriebene Problem. Oder?
Sehr geehrter Ratsuchender,
rechtlich können Sie derzeit jederzeit auch in das Haus einziehen. Aber wollen Sie sich das wirklich antun?
Ist ein Getrenntleben im Haus nicht strikt möglich, würde ein Wohnungszuweisungsverfahren doch unweigerlich folgen und eine Mutter mit Kindern dürfte dann sehr wahrscheinlich das gesamte Haus zugewiesen werden (unabhängig davon, dass Sie ja weiterhin Kostenschuldner und -zahler sind).
Die Fronten wären dann noch mehr verhärtet, ein "Rosenkrieg" vielleicht eröffnet, ohne dass Sie finanziell etwas davon hätten - im Gegenteil. Zudem werden die Kinder leiden.
Ich würde Ihnen daher raten, ZUSAMMEN mit Ihrer Frau einen Termin bei der Bank zu machen und offen die Möglichkeiten der Entlassung aus der Finanzierung zu besprechen - ohne Einverständnis der Bank kommen Sie selbst dann nicht aus der Haftung, wenn Ihre Frau das Haus alleine bewohnt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg