Neuwagen Verkaufsbedingungen -Vertragsabschluss/Übertragung
vom 2.3.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
,nach 2 Tagen bat ich um Vertragsauflösung,da ich bei einem anderen Händler ein sehr ähnliches Fahrzeug bestellen hätte können,was ganz meinen Wünschen entsprochen hätte.Der Händler lehnte ab-mit dem Hinweis auf den o.g. ... Trotz eines Gespräches zu dem Thema(dank Abwrackprämie könnte der Händler 100 dieser Fahrzeuge (VW-Polo) mehr verkaufen-hat der Händler auf diesen 15% bestanden. ... Meine Frage ist nun folgende: hier Zitat des Textes auf Seite-1- der Neuwagen-Verkaufsbedingungen gibt es folgenden Passus: I.Vertragsabschluss/Übertrag von Rechten und Pflichten des Käufers 1.Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen ....Passus über Nutzfahrzeuge.....gebunden.Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.