Sehr geehrter Fragesteller,
der gewünschte Kaufvertrag könnte folgendermaßen aussehen:
Kaufvertrag über ein Fahrzeug
zwischen
Herrn abc, ... (Anschrift), nachfolgend Verkäufer genannt,
und
Herrn xyz, ... (Anschrift), nachfolgend Käufer genannt
§ 1 Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft an den Käufer das Kraftfahrzeug Typ ..., Fahrgestell-Nummer ..., Modell ..., Hubraum ..., KW/PS ..., Farbe ... mit folgendem Zubehör ... Es handelt sich um ein Importfahrzeug aus den USA.
Der Verkäufer übernimmt die mit dem Import verbundenen Formalitäten, wie z. B. die Zollabwicklung und die Verschiffung sowie die Anmeldung des Kraftfahrzeugs in Deutschland einschließlich der TÜV-Abnahme.
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis für das Kraftfahrzeug einschließlich des Zubehörs beträgt ... Euro. Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für den Transport aus den USA nach Deutschland, nämlich Zoll, anfallende Steuern, Verschiffungskosten und die Anmeldung beim TÜV in Deutschland.
Der Käufer leistet bei der Bestellung des Fahrzeugs Unterzeichnung des Kaufvertrags) eine Anzahlung von 30 % der Fahrzeugkosten. Der Restkaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.
Der Verkäufer garantiert den Kaufpreis für die Dauer von 3 Monaten gerechnet ab Vertragsschluß. Nach Ablauf der Dauer von 3 Monaten kann sich der Kaufpreis durch Umstände ändern, die nicht vom Verkäufer abhängen, wie z. B. Änderung von Zöllen oder Steuern.
§ 3 Vertragsstrafe
Sollte der Kunde aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, vom Kaufvertrag zurücktreten, ist der Kunde verpflichtet, an den Verkäufer eine Vertragsstrafe von 1.000,00 Euro (in Worten: eintausend) zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird mit der Rücktrittserklärung fällig.
§ 4 Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Ort, den ... (Datum)
.....................
- Verkäufer -
.....................
- Käufer -
Den Kaufvertrag erhalten Sie gesondert noch per E-Mail als PDF-Datei. Ich empfehle Ihnen, allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden, die allerdings gesondert ausgearbeitet werden müßten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt