Meldeadresse vs Arbeitsort
vom 6.9.2020
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Bergmann / Berlin
Hallo, folgende Fragestellung: Person A hat Person B (aus dem nicht europäischen Ausland) geheiratet und per Ehegattennachzug zu sich nach Deutschland geholt. ... Arbeitserlaubnis für Person B liegt vor, ortsunbeschränkt ( Ehegatte von deutschen Staatsbürger) Eine Ummeldung von Person B auf die zeitweise gemeinsam bewohnte Wohnung in Stadt D ist leider nicht möglich - Umzug in eine andere Wohnung (in der dies möglich wäre) auf die Schnelle für das junge Paar unbezahlbar/ bzw. keine Chance in Stadt des Zweitwohnsitzes des Ehepartners (Person A), unter den momentanen Voraussetzungen, überhaupt was zu bekommen)