Ärgerlich
vom 3.1.2021
für 47 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Guten Tag,Ich habe bei ebay einen Artikel ersteigert und bezahlt,41€,Nur Abholung.Ich habe den Verkäufer kontaktiert und um Zusendung gebeten da Ich momentan in der Klinik bin wegen einer Knie-OP.Dies war ab Beginn der Versteigerung nicht Vorhersehbar.Mit OP und Reha ca 30Tage außer Gefecht.Verkäufer besteht auf Abholung.Ich habe niemanden der das Teil abholen kann.Darun neuer Vorschlag :Er zahlt mir 10€zurück und stellt das Teil neu für sich ein.Daraufhin stellt er mir eine Frist 30 Tage ab Kaufdatum(26.12.2020)um die Ware abzuholen.Er beruft sich auf das BGB,§283 Aufbewahrungspflicht.Nach Ablauf will er die Ware Vernichten.