Im Rahmen einer zielgerichteten Recherche haben wir nachweislich festgestellt, dass Sie Eintrittskarten für Heimspiele des FC Schalke 04, die Sie von der FC Schalke 04 - Stadion - Betriebsgesellschaft mbH erworben haben, zu überhöhten Preise veräußert haben. ... Dem Ticketerwerber ist es daher nicht gestattet: a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern, b) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, und d) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind. 5.2.