Sehr geehrter Her Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt;:
Bei nur 450,--€ Fixum liegen Sie auch bei Hinzuaddieren der Bonusgelder grundsätzlich unter der Pfändungsfreigrenze (Ausnahme Unterhaltsgläubiger),so dass schon von daher eine Einbeziehung der Bonusgelder in das Insolvenzverfahren gegenüber üblichen Gläubigern ausscheidet.
Soweit Sie über Zusatzeinkünfte verfügen sollten,kommt eine
eingeschränkte Einbeziehung der Bonusgelder in das Insolvenzverfahren in Betracht.
Denn Bonusgelder in Höhe von 6000,--€ p.a.liegen-auf den Monat umgerechnet-höher als das Regulärgehalt und werden von daher überwiegend als verdecktes Arbeitseinkommen angesehen.Letzteres
unterliegt der regulären Pfändung und wird deshalb im Rahmen einer Privatinsolvenz mit berücksichtigt.
Je nach dem Umfang etwaiger weiterer Einkünfte und nur dann werden demnach die
Bonusgelder mindestens bis zu dem Betrag von 400,--€ mit für die
Gläubiger verwertet.
verdecktes Arbeitseinkommen angesehen,
Grundsätzlich sind Bonus-oder Treuegelder gegenüber "normalen"
Gläubigern überhaupt nicht, und gegenüber Unterhaltsgläubigern nur zur Hälfte dem mtl.Fixum hinzuzuaddieren,allerdings nur,soweit diese vorgenannten Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen des Üblichen liegen.
Die Bonusbeträge(p.a.6.000 €,dh. mtl.500,--€) liegen über Ihrem monatlichen
regulären Einkommen(= 450,--€ br.)und damit nicht mehr im Rahmen des Üblichen.
Außerdem könnten Bonusgelder in dieser Höhe,und bei einem Reguläreinkommen von nur 450,--€ mtl. als sogenanntes"verdecktes " Arbeitseinkommen gewertet werden,soweit sie nicht,wie hier, zu diesem Regulärgehalt wirtschaftlich "passen" .
Soweit diese Gelder dagegen in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zu Ihrem Fixum stehen (ist eine Frage des Einzelfalles,würde wohl vorliegend mit ca.2000,--€ maximal p.a. an
Bonusgeld zu veranschlagen sein) ,ist dieses entweder gar nicht oder nur bedingt(nämlich hälftig gegenüber Unterhaltsgläubigern) anrechenbar,wie oben erläutert.
Ich verstehe Ihre Antwort so: Wenn ich im Dezember zusätzlich zum Fixum von 450,--€ einen Bonus von 3.000,--€ erhalte und somit ein Bruttoeinkommen von 3.450,-- habe und daraus ein Nettoeinkommen von ca.1.700,-- € ausgezahlt bekomme, dann ist dieses pfandfrei, weil es auf das Jahr verteilt pro Monat immernoch weniger als das Existenzminimum beträgt.
Sie verstehen meine Antworten(einschließlich Korrektur)vom 05.11.2006 richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
die Technik war schneller als die Beantwortung Ihrer Frage.
Entschuldigung!!
Hier meine Diktatkorrektur:
Einzubeziehen in die Insolvenz(nur!) für den Fall anderweitiger Einkünfte wären nicht 400,-- sondern ca.bis zu 4000,--€,da allenfalls eine Bonuszahlung von 2000,--€ p.a.wirtschaftlich zu einem Fixum
desselben Arbeitgebers von mtl.450,-- passt und damit nur maximal dieser zuletztgenannte Betrag deshalb nicht
in der Insolvenz angerechnet würde.
Meine Ausführungen nach diesem Diktatfehler(400,-- statt 4000,--€)in der versehentlich verfrüht abgesandten Antwort entfallen komplett.
Zu Klarstellung nochmals:
Soweit Sie nur die mtl.450,--€ haben ,liegen Sie auch mit den
Bonusgeldern(=6000,--€ p.a.) sowieso unter der Freigrenze für Pfändungen,
die das Insolvenzgericht beachten muss.
In diesem Fall bleiben Fixum und Bonusgelder (= 6000,--€) schon aus diesem Grund bei Ihnen (eine Ausnahme gilt für Gläubiger,die
Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt sind).
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
ergänzend noch Folgendes:
wenn eben möglich,sollten die Bonusgelder ratierlich,d.h.jeden Monat anteilig,gezahlt werden.So bleiben Sie (vorausgesetzt,es gibt
neben dem Fixum keine weiteren Einkünfte) regelmäßig auch optisch in Ihrem anrechnungsfreien Existenzminimum(Ausnahme bei Unterhaltsgläubigern,wie schon mitgeteilt).
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin