Frage: Wäre es möglich, die Wohnung in A vollständig (ganze Fläche) mittels Untermietvertrag unter der Woche (nur montags bis freitags, d.h. wenn ich am Beschäftigungsort B bin) an einen Untermieter zu vermieten, und trotzdem die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Bruttomiete für Whg in B, Zweitwohnsteuer, Einrichtungsgegenstände, Heimfahrten etc.) als Werbungskosten bei der EK-Steuer anzusetzen oder schließen sich Untervermietung des Erstwohnsitzes und Ansetzen der Doppelten Haushaltführung aus, obwohl ich die Wohnung in A (Lebensmittelpunkt) am Wochenende selbst nutze? ... Eigentümer von A vorausgesetzt), wie müsste die eingenommene Miete in der EK-Steuer-Erklärung angegeben werden? ... Zusammenfassung: Der Kern meiner Frage ist also: Ist UV und DHF gleichzeitig möglich und wenn ja, wie muss die Mieteinnahme durch Untervermietung steuerlich angegeben werden?