Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Einnahmen geben Sie ganz normal in der Anlage S an. Allerdings gibt es eine Grenze ab welchem Betrag Sie die Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung steuerlich deklarieren müssen.
Einkommensteuer müssen nebenberuflich Selbstständige für Nebeneinkünfte zahlen, sobald diese über 410 Euro im Jahr liegen. Zu den Nebeneinkünften zählen auch Einkünfte aus selbstständiger/freiberuflicher Arbeit als Songwriter. Ihre Einkünfte ermittelen Sie durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüber und ziehen die Ausgaben von den Einnahmen ab. Als Künstler, soweit eine schöpferische Leistung vorliegt, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Sie können ein Formular zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt übersenden oder erstmals in der Steuererklärung, soweit Einkünfte über 410 € vorliegen, diese deklarieren.
Eine Freibetrag in Höhe von 17.000 € gibt es für die künstlerische Tätigkeit nicht, sondern die Einkünfte erhöhen den Gesamtbetrag der Einkünfte (Einkünfte als Arbeitnehmer und als Songwriter werden addiert!!).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt