Beim Abschluss des Kaufvertrages (und auch bereits bei der Besichtigung) wurde mir mitgeteilt, dass der sich über den Wohnungen befindende Speicher zu einer Dachgeschosswohnung ausgebaut wird, womit ich kein Problem hatte. Anscheinend wurde vom Bauträger (der das Haus renoviert und auch mir die beiden Wohnungen verkauft hatte) lange kein Käufer gefunden, aber nun, mit langer Verzögerung, beginnt der Ausbau. ... Im Kaufvertrag findet sich keine Bestimmung bzgl. der Verwendung des Aufzugs für den Ausbau. - Die Decke in einer Wohnung (die, in der die Decke bereits früher ausgetauscht wurde) wurde durch den darüber erfolgenden Ausbau an mehreren Stellen beschädigt, es wurden ca. 1 cm breite Metallstifte durchgetrieben, die nun unten herausstehen. - Es sind dünne (ca. 1 mm breite) Risse in den oberen Bereichen der Wände in einer der Wohnungen aufgetreten. - Die urlaubsbedingte Abwesenheit des Mieters, bei dem die Decke ausgetauscht werden sollte und der dem Bauleiter dafür seinen Wohnungsschlüssel überlassen hat, wurde dazu genutzt, um seine Toilette als Bautoilette zu verwenden.