Sehr geehrter Fragensteller,
gerne möchte ich Ihre Anfrage beantworten. Ich bitte zu beachten, dass das Hinzufügen und Weglassen von Informationen eine andere rechtliche Beurteilung ergeben kann und diese Ausführungen nur allgemeinen Charakter haben können. Sollte mithin der Verkäufer sich weigern, den defekten Artikel zurückzunehmen oder aber einen Ersatz hierfür zu liefern, so sollten Sie über die Beauftragung eines Anwalts vor Ort nachdenken, der Ihre Interessen vertreten kann.
Bei eBay-Käufen handelt es sich grundsätzlich um Kaufverträge, im speziellen um solche des Versendungskaufs, bei denen der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort versendet. § 447 BGB
findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und damit der Zerstörung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer übergeht. Dieser kann dann Ansprüche gegenüber dem Frachtunternehmen geltend machen, was Sie ja auch schon getan haben.
Aus Ihrer Schilderung geht jedoch hervor, dass es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass die Ware schon vorher beschädigt war, da sich an der Verpackung keine äußeren Anzeichen eines Schadens darstellten.
Auch beim Versendungskauf gelten die allgemeinen Voraussetzungen für einen Kaufvertrag. Der Verkäufer hat die Ware damit entsprechend der Kaufbeschreibung frei von Sachmängeln etc. zu liefern. Ein zerbrochenes Induktionsfeld ist zweifelsfrei mangelhaft. Wenn dieses schon im zerbrochenen Zustand an den Frachtführer übergeben wurde - dies wäre der zu beweisende Punkt - dann haftet Ihnen der Verkäufer auf Schadensersatz entweder aus unfänglicher Unmöglichkeit, § 311 a BGB
, oder aber aus nachträglicher, §§ 280
I, III, 283 S. 1 BGB
. Die Rechtsfolge ist dieselbe. Da es sich um ein neues und ungebrauchtes Feld handeln soll käme auch eine Ersatzlieferung über die Nacherfüllungspflicht aus §§ 434
, 437 Nr 1
, 439 BGB
in Betracht.
Wichtig ist jedoch, dass leider Sie als Anspruchsteller nachweisen müssten, dass die Sache bei Versendung schon defekt war. Hierbei dürfte wohl allgemein § 363 BGB
geltend, da die Ware als Erfüllung angenommen wurde. Es kommt damit, wenn es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt, auf die Beweiswürdigung des Gerichts an. Darüber kann jedoch keine Prognose getroffen werden.
Im Übrigen muss der Verkäufer auch dafür Sorge tragen, dass die Ware ordnungsgemäß und geschützt versendet wird. Macht er dies nicht und die Ware ist beschädigt, so kann dies ein Indiz für eine mangelhafte Verpackung sein. Sobald Sie Rückmeldung von DHL haben können Sie dies als weiteres Argument verwenden.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so können Sie mich gerne direkt kontaktieren oder aber die kostenlose Nachfragfunktion nutzen.
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