Ausstieg aus Lizenz-Nutzungsvertrag zwischen zwei Gesellschaften prüfen
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Folgende Klausel ist zur außerordentlichen Kündigung vereinbart: "Die Lizenzgeberin ist zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats berechtigt, wenn die Lizenznehmerin ihren Verpflichtungen [..] nicht nachkommt [...]"