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Mitbewohner wegen 6 monatiger Nichtzahlung von Miete und Nebenkosten kündigen

17. Mai 2020 13:31 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Anwälte/Anwältinnen,

Ich wohne in einer 3 köpfigen Wohngemeinschaft mit gleichgestellten Hauptmietern und ein Mitbewohner (hier Mitbewohner A) hat für die Monate vom November bis April (6 Monate) weder Miete gezahlt noch die Nebenkosten (Strom, Internet, GEZ), die von seinem Konto aus überwiesen werden sollten, weitergeleitet.

Nun suchen wir (ich und Mitbewohner B) zusammen mit der Vermieterin nach einem Weg Mitbewohner A wasserdicht zu kündigen oder der WG zu kündigen und uns zwei alte Mieter wieder in einen Vertrag aufzunehmen.

Mitbewohner B ist zurzeit aufgrund wichtiger Termine im Norden und nur über die Ferne erreichbar.

Die Miete wurde stets von meinem Konto aus überwiesen. Kurz bevor er aus einem Afrika-Urlaub Anfang Januar zurückkam bemerkte ich den Schaden erst. Die nächste Miete zahlte er auch nicht, sodass ich eine 2/3 Miete überwies und die übernächste Miete überwies ich vollständig, sodass ich vier mal seinen Mietanteil von meinem Geld mit überwiesen habe. Die Miete darauf zahlte er dann auch nicht, sodass er mir 4 Teilmieten (4 x 241,68) und der Vermieterin 2 Teilmieten schuldet.

Zum Schluss sagte Mitbewohner A stets, die Bundesagentur für Arbeit habe noch nicht geantwortet wegen der Prüfung seines Falles (3 monatige Sperrfrist wg. eigener Kündigung, Datum der Antragsstellung etc.)
Darauf haben wir mindestens 2 Monate gewartet bis ich und Mitbewohner B gesagt haben, dass wir einen neuen Mitbewohner brauchen. Nicht zuletzt weil A Mitte letzten Jahres schon einmal 3 Monatsmieten bei mir im Rückstand war, er bei allen möglichen Stellen Schulden hat und unser Vertrauen in A aus mehreren Gründen erschöpft ist. Ende April hat A Geld vom Amt bekommen, das er der Vermieterin in Form einer Teilmiete (241,68€) überwiesen hat, Strom und Internet habe ich diesen Monat wieder trotz Zusicherung nicht bekommen (die Überweisung wurde ab April auf mein Konto umgestellt). Die Überweisung der Miete verzögerte sich, da ihm aufgrund von sehr hohen Schulden bei seiner Krankenkasse ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde.

Die Schulden bei den Stadtwerken belaufen sich auf ca 470 €. Eine Zählersperre wäre ab Ende April verhängt worden, wären zurzeit keine Sonderregelungen aufgrund von Corona in Kraft getreten.
Die Schulden sollen bei Auszug laut den Stadtwerken auf ihn übergehen.

Für die Schulden mir gegenüber hat er mir einen Schuldschein über 1000 € unterschrieben.
Die Nichtzahlungen wären über meine Kontoauszüge nachweisbar.

Mitbewohner B und ich sind uns einig, dass wir ihn ausziehen lassen möchten. Ich habe die Vermieterin kontaktiert und ihr den Sachverhalt geschildert. Sie möchte A auch ausziehen lassen.
Sie hat die 2 Mietrückstände mit einem Schreiben an unsere Wohngemeinschaft vom 20.04.20 angemahnt und bis 04.05. Eine Zahlung gefordert.
Sie schrieb "Da es sich um einen Wiederholungsfall der verspäteten Zahlung handelt, weisen wir darauf hin, dass ich dies künftig nicht mehr akzeptiere. Wir werden dann von unserem Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch machen."

Der nächste Brief der Vermieterin war an A adressiert und hat diesen Absatz ebenfalls, mit letztmaliger Bitte Raten für die Tilgung der Mietschulden festzulegen (laut Vorschlag dieses Briefes 4 x 100 €/Monat und danach den Restposten) und der Bitte an A das Zimmer bis Ende des Monats zu räumen. Das Schreiben sollte von A unterschrieben zurückgeschickt werden, jedoch befindet sich A gerade nicht in der Wohnung, sondern auswärts. Er schrieb der Vermieterin auf Whatsapp, 100 €/Monat Raten wären abgemacht (später schrieb er mir, das müsste er sich erstmal überlegen), und er wäre eigentlich immer in der Wohnung, ist jedoch auswärts gewesen, als er das schrieb und als die Vermieterin Tage später den zuletzt genannten Brief übergeben wollte. Er schreibt zwar, dass er diese Woche zurückkommt, ist jedoch weder wegen der Raten noch wegen des Auszugs zu einer Unterschrift bereit. Da wir bereits Sonntag haben gehe ich davon aus, dass er den offiziellen Wegen gerade einfach durch Abwesenheit aus dem Weg gehen möchte.

Nun überlegt die Vermieterin zusammen mit mir, der ganzen WG zu kündigen und mich und Mitbewohner B wieder einzusetzen. Sie ist sich jedoch dabei nicht sicher, da sie vermutet, die Kündigung und Wiederaufnahme von 2 der 3 Mitbewohner in einen Vertrag sei nicht rechtens. Falls Prüfer dies entdecken würden, könnte es sein, dass sie als Vermieterin dafür Ärger bekommt? Gibt es diese Möglichkeit der Kündigung und Wiederaufnahme des Vertrags und wenn ja, wie ließe sich die sicher bewerkstelligen?

Auf seine Unterschrift und Kündigung können wir nicht bauen. Welche Möglichkeiten der Handhabung haben wir?
Schließlich hat A ein halbes Jahr lang praktisch nichts gezahlt. Kann meine Vermieterin A diesen Monat (Mai) fristlos kündigen? Wann könnte sie A rauswerfen? Können ich oder mein Mitbewohner als gleichgestellte Hauptmieter seinen Auszug erwirken?
Wenn die Schreiben meiner Vermieterin oder sonstige Willenserklärungen gegenüber ihm empfangsbedürftig sind, wie können wir A rechtssicher erreichen? A ist schließlich unterwegs, ohne dass wir wüssten, wo genau.
Werden wir A diesen Monat noch rausbekommen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

17. Mai 2020 | 14:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Kündigungsrecht gegenüber dem Mitbewohner intern wohl aufgrund vertraglicher Grundlage wohl nicht bestehen würde, es sei denn, dass sie unter den Mitbewohnern einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben.
Sie bilden letztlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in den § 705 fortfolgende BGB geregelt ist.
Hierin ist auch dargestellt, dass ein Gesellschaftsvertrag grundsätzlich existieren sollte. Ist kein Vertrag eingegangen worden, so können Sie nach § 723 Abs. 1 BGB grundsätzlich jederzeit kündigen. Ist eine Zeitdauer bestimmt, können Sie auch kündigen wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dies könnte hier auch der Zahlungsverzug sein.
Insofern ist eine Kündigung des internen Mietverhältnisses jederzeit möglich.
Sofern der Hauptmieter allerdings Rechte aus dem Mietvertrag direkt gegenüber dem Vermieter hat, dürfte dies problematisch sein, da die Kündigung zwar im Innenverhältnis wirksam wird, also zwischen den drei Mietern, nicht jedoch gegenüber dem Vermieter. Hierzu ist es erforderlich, dass alle drei Mieter gemeinsam kündigen.
Insofern werden Sie nicht umher kommen, den gesamten Mietvertrag zu kündigen. Hierzu haben Sie, sollte der Mitbewohner A nicht der Kündigung zustimmen, ein Recht auf Zustimmung, das Sie auch gerichtlich durchsetzen können.
Sie müssten hier dann grundsätzlich die mietvertraglich vorgesehenen Fristen einhalten.
Unbenommen bleibt es dann, dass der Vermieter mit den anderen beiden Bewohnern einen neuen Mietvertrag schließt. Achten Sie allerdings darauf, dass hierauf kein Anspruch besteht.
Sie sollten daher mit dem Vermieter vorher einen Vorvertrag schließen oder, wenn der Mitbewohner A dies zulässt, einen Aufhebungsvertrag schließen mit einer entsprechenden Änderung, dass Sie lediglich als zwei Mitbewohner in den alten Mietvertrag aufgenommen werden oder ein entsprechend beigefügten neuen Mietvertrag schließen.
Sofern die Vermieterin kündigen möchte, benötigt sie einen Kündigungsgrund gegenüber der WG, also allen drei Hauptmietern.
Dies könnte Zahlungsverzug sein, allerdings in der Regel erst, wenn zwei Monatsmieten erreicht sind.
Ansonsten bleibt es eben bei der Alternative, den ursprünglichen Mietvertrag zu kündigen, oder einen Aufhebungsvertrag, wie oben genannt, zu schließen.
Trägt der Mitbewohner A die gemeinsame Kündigung nicht mit, müsste er auf Zustimmung zu der Kündigung verklagt werden.
Ein rechtssicheres Erreichen ist in der Regel dann gegeben, wenn Sie ihm die Kündigung oder die Aufforderung zu Kündigung entsprechend persönlich überreichen. Ist dies nicht möglich, können Sie auch, gegebenenfalls mithilfe von Zeugen, die entsprechenden Schreiben in seinen Briefkasten werfen. Er muss dafür Sorge tragen, auch wenn er nicht zuhause ist, dass dieser regelmäßig geleert wird. Mit dem Einwurf in seinen Briefkasten geht ihm die Willenserklärung zu, da Sie dann in seinen Herrschaftsbereich gelangt.
Dass Sie A ohne Aufhebungsvertrag diesen Monat noch raus bekommen, halte ich eher für unwahrscheinlich. Ich empfehle trotzdem zunächst den Weg des Aufhebungsvertrages, wenn er sich hierauf einlässt, ansonsten den Zwang zur gemeinschaftlichen Kündigung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Christian Joachim

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