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Gläubiger vergessen zu bezahlen

27. Januar 2019 16:29 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich hatte eine Privatinsolvenz im Januar 2018 wo alle Gläubiger einen vom Gericht festgesetzten Einmalbetrag erhielten. Ich habe einen Gläubiger vergessen der mich vor einer Woche anschrieb und mir mitteilte er will nun den vollen Betrag und er kündigt das Insolvenzbeitrag. Ich entschuldigte mich per Fax und stellte fest das er Recht hatte und zahlte den vom Gericht festgesetzten Betrag. Darauf lies sich der Gläubiger das ein Inkassovüro ist, nicht ein und will nun den Rest der Gesammtschuld. Was kann ich tun?
Ich muss noch dazu sagen das im Dezember 2017 meine Mutter verstarb und wir noch umgezogen sind und ich vergaß zu kontrollieren ob alle Gläubiger ihr Geld hatten
Mit freundlichen Grüßen
Pillich

27. Januar 2019 | 17:17

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtungen aus dem gerichtlich festgestellten Schuldenbereinigungsplan nicht, kann ein Gläubiger sein Kündigungsrecht ausüben, vorausgesetzt, dass dies im Plan ausdrücklich vereinbart wurde. Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung unterstelle ich, dass in dem Schuldenbereinigungsplan das Kündigungsrecht eines Gläubigers für den Fall des Verzuges bzw. der Nichtleistung vereinbart wurde, verbunden mit einer sogenannten Wiederauflebensklausel in dem Sinne, dass die Forderung bei Verzug und einer Kündigung in vollem Umfang wieder auflebt. In diesem Fall wird der Gläubiger, der den Plan gekündigt hat, die gesamte ursprüngliche Summe seiner Forderung von Ihnen beanspruchen können, es sei denn Sie können sich mit diesem auf eine niedrigere Summe einigen. Falls Sie nicht in der Lage sind, den geforderten Betrag zu zahlen, können Sie theoretisch aufgrund dieser Forderung erneut einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über Ihr Vermögen stellen. Ich empfehle Ihnen zunächst zu überprüfen, ob der gerichtlich festgestellte Schuldenbereinigungsplan tatsächlich eine Kündigungs- und Wiederauflebensklausel enthält und ob die dort genannten Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mit für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


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