Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, meine Situation stellt sich wie folgt dar: - 45 Jahre alt - bis 2002 in der GKV pflichtversichert gewesen, danach bis heute in der PKV - Verdienst seither auch konstant über der Bemessungsgrenze - Inzwischen chronisch erkrankt (bereits die letzten 6 Monate arbeitsunfähig, die AU besteht auch weiterhin) - Arbeitsverhältnis bisher ungekündigt - Keine Lohnfortzahlung, derzeit Bezug von Krankentagegeld durch PKV Die medizinische Situation rechtfertigt nun einen Antrag auf 100% Erwerbsunfähigkeitsrente, die Rentenzahlung wird dann aber deutlich unter der Bemessungsgrenze liegen und der PKV Beitrag (derzeit ca. 600,-) damit fast unfinanzierbar sein. Ich möchte nach Möglichkeit daher den PKV "Basistarif" vermeiden und wieder in die GKV zurückkehren (Eigenanteil 8.2% KV, 2.2% PV). Nach meinem Kenntnisstand werde ich wieder versicherungspflichtig sobald mein Einkommen 12 Monate lang unter der Bemessungsgrenze liegt.