(1)Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, seiner vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wie der Versicherte sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübt hat. ... Rücktritt (3)Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder dem Versicherten nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir binnen drei Jahren seit Abschluß, Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages vom Vertrag zurücktreten, bei Eintritt des Versicherungsfalles während der ersten drei Jahre auch nach Ablauf der Frist, maximal bis zu fünf Jahren nach Vertragsabschluß.