Gesetzesänderung für Zeitmietverträge
vom 23.3.2007
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Tag wir haben am 01.04.2003 einen Mietvetrag abgeschlossen (EFH) §2 Mietzeit und Kündigung Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2003 es endet am 31.03.2008 Es verlängert sich um 12 Monate wenn eine Partei nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Verlängerung widerspricht. Nun meine Frage Kann ich den Mietvertrag mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum 30.06.07 kündigen oder bin ich an die 5 Jahre gebunden? Es gab da eine gesetzesänderung....