Alg II für Schülerin, die nicht bei den Eltern wohnt?
beantwortet von
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas / Kronberg i.Ts.
Begründung: „Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, weil Sie in Ausbildung sind und diese Ausbildung im Rahmen des BaföG oder der §§ 60 bis 62 des SGB III dem Grunde nach förderungsfähig ist.“ Noch zur Information: meine Tochter hat zu Ihrem Vater keinerlei Kontakt. ... Nun die erste Frage: Hat meine Tochter Anspruch auf Alg II auch in ihrer eigenen Wohnung (Miete ist in angemessener Höhe: Warmmiete 230 € für 32 qm)? ... Frage: Ist diese Rechtsprechung auch für uns anwendbar?