Sollte beides im Vertrag Bedingung sein? ... Danach hat sich der Bürge bis zum Höchstbetrag in Höhe des gesamten Kaufpreises - gegebenenfalls ratenweise - zur Sicherung aller etwaigen Ansprüchen des Käufers gegen den Verkäufer auf Rückgewähr oder Auszahlung der gezahlten Raten, die der Verkäufer erhalten hat, zu verbürgen, die Bürgschaft erlischt (spätestens) dann, wenn der Kaufgegenstand vollständig fertig gestellt und der Besitz daran an den Käufer übergeben ist sowie die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1) der MaBV erfüllt sind (d. h. wenn dieser Kaufvertrag voll rechtswirksam ist, dem Verkäufer kein vertragliches Rücktrittsrecht mehr zusteht, die Vormerkung für den Käufer im Grundbuch ranggerecht eingetragen ist und die Freistellung des Kaufgegenstandes frei von Rechten Dritter, die vom Käufer nicht übernommen worden sind - z. ... Der Verkäufer ist zur Rückzahlung erhaltener Kaufpreisleistungen verpflichtet, wenn das Bauvorhaben endgültig nicht durchgeführt oder nicht fristgerecht vollendet wird und deshalb der Käufer vom Vertrag zurückgetreten (beide Vertragsteile haben nur gesetzliche Schadensersatz- und Rücktrittsrechte nach dem BGB) ist oder die weitere Erfüllung des Vertrages ablehnt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangt.