Aus vorherigem Schriftverkehr, geht allerdings eindeutig hervor, dass die Kündigung ausschließlich aufgrund der persönlichen Ansichten und Veröffentlichungen des ehemals Selbständigen erfolgt ist. ... Darf ein AG willkürlich einem Angestellten in der Probezeit kündigen, obwohl es vollkommen zuwider seiner vorherigen Entscheidungen läuft (aktives Bewerben) und aus dem Schriftverkehr hervorgeht, dass diese Kündigung nichts mit der fachlichen Qualifikation oder anderen betrieblich relevanten Dingen zu tun hat, sondern ausschließlich die privaten Ansichten und Veröffentlichungen des AN zur Grundlage hatte? ... - Falls nicht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, weil der AN in zwei Wochen keine neue Tätigkeit aufnehmen kann (Kündigungsfrist in der Probezeit)?