Ein Polizeibeamter, der bei einer Verkehrskontrolle behauptet, dass generell und ohne Ausnahme Bild- und Tonmitschnitte zur Beweissicherung des Fahrzeugführers gelöscht werden müssen, könnte gegen mehrere rechtlichen Grundsätze und Vorschriften verstoßen: 1.Rechtswidrige Anordnung: Die Aufforderung zur Löschung von Beweismitteln könnte als rechtswidrige Anordnung angesehen werden, da der Fahrzeugführer das Recht hat, seine eigenen Aufzeichnungen zu behalten, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. 2.Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren: Das Recht auf ein faires Verfahren umfasst auch das Recht, Beweismittel zu sammeln und zu verwenden. ... Verlust wichtiger Beweise), könnte der Beamte oder die Polizei haftbar gemacht werden. 6.Drohung mit Nachteilen (Nötigung): Wenn der Polizeibeamte dem Fahrzeugführer droht, dass er mit rechtlichen Konsequenzen oder anderen Nachteilen rechnen muss, falls er die Aufnahmen nicht löscht, könnte dies als Nötigung interpretiert werden.